Lernförderung

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Fördern statt Wiederholen

 Seit ein paar Jahren handeln die Hamburger Schulen nach dem Grundsatz „Fördern statt Wiederholen“. Drohte früher Schüler*innen bei mangelhaften Noten die Nichtversetzung, so bietet die Schule nun bei nicht mehr ausreichenden Noten Fördermaßnahmen an.

Jeder Schüler hat nach §45 des Hamburger Schulgesetzes bei einer mangelhaften Note in einem Fach den Anspruch auf schulische Förderung. Die Kosten für die Förderung werden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen.

 

Die Fördermaßnahmen 

  • integrative Förderung im Rahmen der Studienzeit

Am WdG bieten wir die sogenannte „integrative Förderung“ im Rahmen der Studienzeit an. Schüler haben die Auflage, in dem Fach, in dem sie mangelhafte Leistungen aufweisen, den Fachlehrer in seiner Studienzeit aufzusuchen. Der Fachlehrer ist aufgefordert, den Schüler besonders zu unterstützen, etwa bei der Bearbeitung von Hausaufgaben und Studienzeitaufgaben. Ebenso können bestimmte Unterrichtsinhalte in der Studienzeit noch einmal wiederholt bzw. geübt werden.

  • Additive Förderkurse

Im Rahmen des Programms „Fördern statt Wiederholen“ bieten wir am WdG Förderkurse für fast jedes Fach an, damit diejenigen unterstützt werden, die die jeweiligen Fachanforderungen nicht erfüllen. So werden die zustande kommenden Kurse jedes Halbjahr an den Bedürfnissen der Schüler*innen angepasst. Diese Kurse finden teilweise bei Lehrkräften integriert im Schulalltag statt. Andere sehr kleine Kurse (2 bis 5 Schüler*innen) werden nach Unterrichtsschluss angeboten.

  • Sprachförderkurse

Eine spezielle Form der integrativen Förderung ist die Sprachförderung in den Jahrgängen 5-8. Schüler, die im Rahmen der Hamburger Schreibprobe unterhalb des Prozentranges von 10% liegen, haben den Anspruch darauf, einmal in der Woche eine spezielle Studienzeit Sprachförderung zu besuchen. Der Schwerpunkt dieser Studienzeit liegt auf der Rechtschreibförderung.

Schüler*innen, die noch nicht über ausreichende (mündliche oder schriftliche) Deutschkenntnisse verfügen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind nach §28a des Hamburger Schulgesetzes verpflichtet, an additiven Fördermaßnahmen der Schule teilzunehmen. Wir haben unsere DAZ-Kurse in die Studienzeit integriert, sodass die entsprechenden Schüler in kleinen Gruppen innerhalb des Schultages an ihren Deutschkenntnissen arbeiten können. Ein DAZ-Kurs erstreckt sich jeweils über ein Schulhalbjahr, wobei die Schüler*innen so lange gefördert werden (ggf. auch wesentlich länger als ein halbes Jahr) wie es vonnöten ist.

  • Individuelle Betreuung bei der Lernbegleitung

Bei der Lernbegleitung unterstützen leistungsstarke Schüler*innen für mindestens ein halbes Jahr ein Mal in der Woche individuell eine/n jüngere/n Schüler*in. Die Lernbegleitung ist weit mehr als „rein fachliche Nachhilfe“, da sie sich neben dem Festigen des Unterrichtstoffes auch um das Lernen für Klassenarbeiten, die Hausaufgaben, Studienzeiten oder die schulische Organisation kümmert.
Einen Erfahrungsbericht finden Sie hier.

  • Lerncoachingkurs

Wir am WdG wollen auch die Schüler*innen unterstützen, die zwar die Anforderungen der jeweiligen Fächer erfüllen, die aber dennoch Hilfestellungen in der Selbstorganisation, in der häuslichen Vorbereitung und im Lernen allgemein brauchen. Um Komplikationen während der Schullaufbahn möglichst rechtzeitig entgegen zu wirken, richtet sich der Lerncoachingkurs vor allem an Schüler*innen der Unterstufe. Die Klassenkonferenzen empfehlen Schüler*innen für den Kurs und die Eltern willigen in diese Art der Förderung ein. In einer sehr kleinen Gruppe treffen wir uns wöchentlich für eine Stunde nach Unterrichtsschluss und arbeiten in einer angenehmen Atmosphäre an individuellen Bedürfnissen.

Diagnostik und Verfahren

Welche Art der Förderung ein Schüler erhalten sollte, wird zunächst auf der Zeugniskonferenz beraten. Die Empfehlung der Zeugniskonferenz wird dann vom Klassenlehrer mit den Eltern und dem Schüler besprochen. Auf Grundlage dieses Gesprächs wird dann eine gemeinsame „Lern- und Fördervereinbarung“ geschlossen. Anschließend organisiert die Schule die dementsprechende Förderung, zu der den Eltern des Schülers dann die nötigen Informationen zugehen. Die Fördermaßnahmen werden dokumentiert, so dass auch über einen längeren Zeitraum eine qualifizierte Beratung über bzw. Begleitung von Fördermaßnahmen möglich ist.

Für individuelle Beratungsgespräche stehen alle beteiligten Koordinatorinnen nach Terminabsprache gerne zur Verfügung:

Sprachkoordinatorin:

Claudia Fell (claudia.fell@wdg.hamburg.de)

Koordination Lernförderung:

Maren Friedrich (maren.friedrich@wdg.hamburg.de)

Milva Kosbab (milva.kosbab@wdg.hamburg.de)

Koordination Begabtenförderung:

Ragna Hentschel (ragna.hentschel@wdg.hamburg.de)

Beratungslehrerin:

Aline Mucke (aline.mucke@wdg.hamburg.de)