Handwerks- und Sozialpraktikum
„Ich lerne einen Handwerksberuf kennen.“
„Ich sammle Erfahrungen in einem sozialen Beruf.“
Unsere Schüler haben beim Girls’ und Boys’-Day in Stufe 7 und 8 die Gelegenheit, einen ersten Einblick in die Berufswelt zu bekommen. Darauf aufbauend dient das Praktikum in Stufe 9 dazu, vertiefende Erfahrungen – wahlweise im Handwerk oder im sozialen Bereich – zu machen.
- Gerade in der Pubertät bieten Praktika neue Entwicklungschancen und können Schüler motivieren, sich für einen qualifizierten Schulabschluss zu engagieren.
- Wir verstehen es als unseren Bildungsauftrag, dass unsere Schüler einen „Blick über den (akademischen) Tellerrand“ werfen und sich auch im handwerklichen und sozialen Bereich ausprobieren bzw. engagieren.
- Durch G8 endet die Schulzeit bereits nach Stufe 12. Gleichzeitig ist der Orientierungsbedarf unserer Schüler groß.
- Diejenigen Schüler, die unsere Schule bereits am Ende von Stufe 10 verlassen, können rechtzeitig Erfahrungen sammeln und Kontakte für die Zeit nach der Schule knüpfen.
Das Handwerks- und Sozialpraktikum findet jeweils in den letzten beiden vollen Wochen vor den Sommerferien statt:
Termin im Schuljahr 2022/2023: 26.06. – 07.07.2023
Termin im Schuljahr 2023/2024: 01.07. – 12.07.2024
Termin im Schuljahr 2024/2025: 07.07. – 18.07.2025
HINWEIS:
Eine Bewerbung wird in jedem Fall frühzeitig empfohlen und ist auch unabhängig von der Bereitstellung der Bescheinigungen für die Betriebe möglich.
Die Bestätigung des Praktikumsplatzes wird von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern in jedem Fall in Klasse 9 zur Verfügung gestellt und ausgefüllt digital oder analog wieder eingesammelt.
Sollten Sie weitere Informationen oder Formulare benötigen, dann melden Sie sich bitte per Kontaktformular auf der Startseite Berufs- und Studienorientierung bei Herrn Zillinger.
DOWNLOADS
Stufe 9 Formular Bestätigung Praktikumsplatz
Stufe 9 Informationen für Praktikumsbetriebe
Stufe 9 Informationen für Eltern + Schüler
Stufe 9 Flyer Betriebspraktikum
Stufe 9 Informationen zur Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt