Muss ich mein Kind schon vor der Einschulung für Orchester, Arbeitsgemeinschaften oder die Nachmittagsbetreuung anmelden?

Für Orchester ist keine spezielle vorherige Anmeldung nötig. Wenn Ihr Kind ein Instrument spielt (oder bald erlernen möchte) und Lust hat, in einem Orchester oder der Junior Big Band mitzuspielen, geben Sie dies bitte unverbindlich beim Anmeldegespräch an. In den ersten Tagen des neuen Schuljahres werden dann die Termine für den Start der Musik-Angebote bekannt gegeben. Ihr Kind geht dann zu dem Orchester, für das es sich interessiert. Nähere Informationen zu unseren Musik-Angeboten erhalten Sie aber auch noch einmal bei einem gesonderten Info-Abend vor den Sommerferien.

Für alle anderen Arbeitsgemeinschaften (AGs) ist ebenfalls keine vorherige Anmeldung erforderlich. Die AGs  beginnen ohnehin erst vier bis fünf Wochen nach den Sommerferien, damit Ihre Kinder genug Zeit haben, erst einmal in der neuen Schule und in dem für sie ungewohnten Unterricht des Gymnasiums anzukommen. Im Laufe dieser ersten Wochen erhalten Ihre Kinder eine Übersicht über alle angebotenen AGs mit Startterminen. Bis zu den Herbstferien können sie dann einfach ohne extra Anmeldung eine AG (oder auch mehrere) besuchen, um zu entscheiden, ob sie dabei bleiben wollen. Nach den Herbstferien ist ein Wechsel dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Nur für die Nachmittagsbetreuung müssen Sie Ihr Kind vorab anmelden, und zwar bis Mai 2023. Hierfür, ebenso wie für die Ferien- und Randzeitenbetreuung, gibt es spezielle Formulare. Sie finden alle wesentlichen Informationen dazu und die Formulare in unserem Bereich „Ganztagsbetreuung“ auf der Homepage unter dem Menüpunkt Schulleben.