Gibt es besondere Regelungen für Kinder aus Schleswig-Holstein und für Kinder von Privatschulen?

Nach dem Gastschulabkommen können Schüler*innen aus Schleswig-Holstein zur 5. Klasse hin auch auf eine weiterführende Schule in Hamburg wechseln, sofern diese nach der Verteilung aller Hamburger Schüler*innen noch Plätze frei hat. Die Anmeldung von Schüler*innen aus Schleswig-Holstein erfolgt wie bei Hamburger Schüler*innen in der ersten Februarwoche. Sie benutzen hierfür aber bitte ein spezielles Anmeldeformular, damit Sie das von Ihrer Grundschule ausgegebene personalisierte Anmeldeformular für eine Parallelanmeldung auf einer Schule in Schleswig-Holstein verwenden können. Diese beiden Anmeldeformulare für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein finden Sie hier hier oder Sie bekommen es bei uns im Büro. Eine Parallelanmeldung in Schleswig-Holstein ist dringend zu empfehlen, da der Anmeldezeitraum dort normalerweise zeitlich vor dem Termin liegt, an dem Hamburg die Aufnahmebestätigungen versendet. Und da Sie nicht sicher sein können, dass Ihr Kind ein Schulplatz in Hamburg bekommt, müssen Sie es auch in Schleswig-Holstein anmelden, damit es zum neuen Schuljahr hin ganz sicher einen Schulplatz hat.

Anmeldungen von Privatschulen in Hamburg erfolgen nach dem gleichen Prinzip wie Anmeldungen von öffentlichen Regelschulen. Sie bekommen (auf Nachfrage) ein personalisiertes Anmeldeformular von Ihrer bisherigen Schule und melden Ihr Kind regulär in der Anmeldewoche Anfang Februar in der weiterführenden Schule an. Dies gilt für den Wechsel von der 4. zur 5. Klasse. In höheren Klassenstufen handelt es sich bei einem solchen Wechsel ggf. auch um einen Schulformwechsel (z.B. Stadtteilschule auf Gymnasium), der bei der Schulbehörde gesondert beantragt werden muss.